Die zuverlässige Ameisenfalle einzeln von VANDAL sagt dem großen Krabbeln den Kampf an und macht sofort Schluss mit den lästigen Ungeziefer. Da sie an die Umwelt keine Giftstoffe abgibt eignet sich diese Falle auch hervorragend für die Anwendung in der Küche. Sie dient zur optimalen Ameisenbekämpfung sowohl im Haus als auch im Freien und wirkt bis zu drei Monate.
hochwertige Ameisenbekämpfung innen und außen einsetzbar
zuverlässige und schnelle Wirkung
keine Wirkstoffabgabe
wirkt bis zu 3 Monate
Wichtige Sicherheitshinweise! Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
Art. Nr.: 00-960360
Weitere Produktinformationen
verpflichtende Kennzeichnung
Hinweise:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Nur nach Gebrauchsanweisung anwenden. Fehlgebrauch kann zu Gesundheits- und Sachschäden führen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Inhalt / Behälter gemäß lokalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Produktbezeichnung
Ameisenfalle
Aufbewahrung
Die neue Vandal Ameisenfalle aus der Verpackung nehmen und
einfach über Ameisen befallene Flächen stellen. Die Ameisen
verenden binnen einer halben Stunde nach durchqueren der Falle.
Achtung: Staub oder Sand kann die Wirkung stark beeinträchtigen.
Achten Sie daher unbedingt auf eine möglichst staubfreie Umgebung, dann
wirkt die Ameisenfalle bis zu 3 Monate lang.
Abmessungen
Bruttogewicht: 0,02 Kilogramm
Nettogehalt: 1 Stück
Hersteller
Joh. Alex. Niernsee KG Bräuhausg. 68, A-1051 Wien
Kontakt
Joh. Alex. Niernsee KG Bräuhausg. 68, A-1051 Wien 01/5444666
Weitere Informationen
Weitere Hinweise
GHS (M212):
TRUE
Gefahrnummer/Gefahrzahl (M188):
90
Verpackungsgruppe Gefahrgut (M191):
III
UN Gefahrgutnummer (M194):
3077
GHS-Sicherheitshinweis:
P273
GHS-Sicherheitshinweis:
P102
GHS-Sicherheitshinweis:
P101
GHS-Sicherheitshinweis:
Inhalt / Behälter gemäß lokalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.